Hinweise Batteriegesetz

Gem. § 10 Batteriegesetz sind wir verpflichtet, bei der Abgabe von Fahrzeugbatterien an Endnutzer für die Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Wir erstatten das Batteriepfand, wenn Du die gebrauchte Starterbatterie an die in der Anbieterkennzeichnung genannte Adresse zurücksendest. Beachten Sie bitte, dass es sich bei gebrauchten Starterbatterien um Gefahrgut handelt und diese nur mit bestimmten Logistikunternehmen versendet werden dürfen.

Wir erstatten Dir das Batteriepfand auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein darf. Den Rückgabenachweis kannst Du uns an unsere E-Mail-Adresse Teile(at)fiedifighters.de übersenden.

Weitere Informationen finden Sie hier

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